Onlineportal/Anmeldung: Stadt Leingarten

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Anmeldung

Anmeldung für einen Betreuungsplatz in den Kindertagesstätten 

Vormerkung eines Betreuungsplatzes über das Onlineportal

Sie können ab sofort Ihr Kind/Ihre Kinder online, über das Onlineportal der Stadt Leingarten, für die Betreuung anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Vormerkung über das Onlineportal derzeit nur für die kommunalen Kindertagesstätten möglich ist. Die Vormerkung für einen Platz im Ev. Lorenz-Kindergarten erfolgt direkt über den Ev. Lorenz-Kindergarten.

Es ist pro Kind ein Aufnahmeantrag gültig. Wenn Sie für das Kind einen neuen Aufnahmeantrag stellen, gilt dieser neue Antrag. Der vorherige Antrag wird automatisch gelöscht. Besucht Ihr Kind bereits eine Kita (U3), müssen Sie den Ü3-Platz separat beantragen. Eine automatische Aufnahme in den Ü3-Bereich erfolgt nicht.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Wünsche bei der Platzzuteilung sehr gerne berücksichtigen, sofern es uns möglich ist. Eine Platzgarantie für die gewünschten Kindertagesstätten können wir leider nicht gewährleisten.

Im Onlineportal oder unter www.kitas-leingarten.de erhalten Sie Informationen zu den Einrichtungen und deren Betreuungsangebot.

Anmeldeverfahren für Betreuungsplätze unter 3 Jahre (U3)

Ein Betreuungsplatz unter 3 Jahre muss ein halbes Jahr vor Bedarf angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt über das Onlineportal. Zu beachten ist, dass der tatsächliche Bedarf vier Wochen vorab beginnt.

Ein kleines Beispiel: Benötigen Sie einen Betreuungsplatz ab Mai, da Sie beispielsweise ab Mai wieder arbeiten, beginnt der tatsächliche Bedarf im April. Hintergrund ist die Eingewöhnungszeit, welche die Kinder und auch die Eltern für einen guten Kita-Start benötigen.

Die Zuteilung der Betreuungsplätze unter drei Jahren erfolgt ca. drei Monate vor Betreuungsbeginn anhand der freien Plätze in den jeweiligen Gruppen.

Da die Grundlage der Platzvergabe der Betreuungsbeginn ist und nicht jede Einrichtung über eine Kleinkindgruppe verfügt, kommt es vor, dass die Betreuungseinrichtung unter drei Jahren nicht automatisch die Kita in der unmittelbaren Nachbarschaft ist. In diesem Fall kann es zu einem Einrichtungswechsel mit drei Jahren kommen. Dieser Wechsel bzw. diese Eingewöhnung wird in den kommunalen Einrichtungen so unterstützt, dass der/die Bezugserzieher/in aus der zukünftigen Einrichtung das Kind in der Krippe besucht und über das gemeinsame Spiel erste vertrauensvolle Kontakte knüpft. Außerdem besucht der/die Bezugserzieher/in aus der Krippe gemeinsam mit dem Kind die zukünftige Einrichtung, in der das Kind von den Eltern abgeholt wird.

Anmeldeverfahren für Betreuungsplätze über 3 Jahre (Ü3)

Der Bedarf eines Betreuungsplatzes ab drei Jahren (Ü3) muss bis spätestens Ende Februar vor Beginn des betreffenden Kita-Jahres über das Onlineportal angemeldet werden.

Ein Kita-Jahr beginnt stets am 1. September und endet zum 31. August des Folgejahres.

Ein kleines Beispiel: Benötigen Sie einen Betreuungsplatz ab Mai 2027, da in diesem Monat Ihr Kind drei Jahre alt wird, müssen Sie den Bedarf an einem Betreuungsplatz bis spätestens 28. Februar 2026 über das Onlineportal anmelden.

Grundsätzlich erfolgt die Zuteilung der Ü3-Plätze über die Einzugsgebiete, die sich um die jeweiligen Kindertagesstätten erstrecken. Sie können bei der Anmeldung im Onlineportal bis zu 4 Wünsche angeben. Bitte informieren Sie sich vorab über die Öffnungszeiten und möglichen Betreuungspakete der jeweiligen Kindertagesstätte (www.kitas-leingarten.de)

Die Zusage der Ü3-Plätze erfolgt ca. 2 Monate vor Beginn des aufnehmenden Kita-Jahres und erfolgt elektronisch über das Onlineportal.

Eingewöhnungszeit

Dauer und Intensität der Eingewöhnung sollte sich individuell nach dem Bedürfnis des Kindes richten. Von Vorteil ist, wenn ein Elternteil sich die ersten Wochen (ca. 4 Wochen) vor Eintritt freihält, um sein Kind in die Kita zu begleiten. Gemeinsam werden die Räume der Einrichtung entdeckt sowie erste Kontakte zu den Kindern und Erzieher*innen geknüpft.

Die Aufenthaltsdauer des Kindes in der Einrichtung sollte täglich gesteigert und dabei gleichzeitig die Anwesenheit des Elternteils minimiert werden.

Hierbei spielt der/die Bezugserzieher*in eine große Rolle. Er/Sie sucht zu Beginn im Beisein des Elternteils immer wieder die Nähe des Kindes, lädt es zum Spielen ein und steht ihm/ihr vertrauensvoll zur Seite. Diese erste Kontaktaufnahme wird täglich intensiviert, sodass der Elternteil immer weniger aktiv am Spielgeschehen teilnimmt und dem Ganzen nur noch als Beobachter beiwohnt. Lässt das Kind sich darauf ein, kann der Elternteil die Kita für einen festgelegten Zeitraum verlassen. Dabei ist es wichtig, dass sich der Elternteil vom Kind verabschiedet und ihm aufzeigt, wann er/sie wiederkommt. Klappt die Ablösung vom Elternteil gut, wird der Zeitraum ausgeweitet, in dem der Elternteil die Einrichtung verlässt, bis sowohl das Kind als auch die Eltern gut im Kita-Alltag angekommen sind.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kitas-leingarten.de oder beim Aufnahmegespräch in der Kindertagesstätte.

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